BiebelStunde

powered by
TRIPOD.COM
«« | »»        F      

Freilassung von Sklaven im siebten Jahr

12 Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester, sich als Sklaven oder Sklavin an dich
verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr muss t du ihn wieder
freigeben. 13 Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg, 14 sondern gib ihm reichlich von dem, was
der HERR dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein. 15 Denk daran, dass ihr alle in
Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der HERR, euer Gott, euch befreit ha t. Deshalb gebe ich
euch heute dieses Gebot. 16 Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine
Familie liebgewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will, 17 dann nimm eine Ahle und bohre
sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit
einer Sklavin. 18 Muss t du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs
Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Ausserdem wird dir der HERR dafür alles gelingen
lassen, was du unternimmst.




Schuldenerlass in jedem siebten Jahr Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen + König Manasse, sein Götzendienst und seine Bestrafung + Gott, der mächtige Schöpfer + Das Strafgericht über die mächtige Handelsstadt Tyrus + Die »Last« des HERRN + Du kannst Gott kein Unrecht vorwerfen! +
 
Willkommen
zu den Favoriten

Kontakt